Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden, die bereit ist, Ziele und Zwecke des Vereins zu fördern und zu unterstützen. Die Mitgliedschaft ist gem. §5 Abs. 1 der Vereinssatzung schriftlich zu beantragen.
Jeder, der die Ziele des Vereins unterstützen möchte, kann dies durch seine Mitgliedschaft im Schülerhilfsfonds tun.
- Privatpersonen sind beitragsfrei,
- juristische Personen zahlen einen Jahresbeitrag von 300 EUR, der freiwillig aufgestockt werden kann.
Gründungsmitglieder im Schülerhilfsfonds waren am 29.01.2009 neben einigen interessierten Privatpersonen insbesondere der Landkreis Diepholz, die Ev.-luth. Kirchenkreise Grafschaft Diepholz und Syke-Hoya sowie die Kreissparkassen Grafschaft Diepholz und Syke. In den Folgejahren haben sich Kirchengemeinden sowie Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Diepholz dem Verein angeschlossen. Der Schülerhilfsfonds hat aktuell 44 Mitglieder.
Sollten Sie persönlich oder eine von Ihnen vertretene Firma oder Organisation die Ziele des Vereins unterstützen wollen, werden Sie Mitglied im Verein für Schülerhilfen – Schülerhilfsfonds e.V..