Grundausstattung bei Einschulung


Grundausstattung bei Einschulung

Nach mehrjähriger Unterbrechung freut sich der Verein, seit dem Schuljahr 2021/2022 auch wieder die einzuschulenden Schülerinnen und Schüler fördern zu können.

Bei Einschulung bekommen die Erstklässler einen Teil der Grundausstattung, die sie nicht nur ein Schuljahr lang begleiten wird. Für eine Förderung durch den Verein gelten folgende Grundsätze:

  1. Voraussetzung für eine Förderung ist immer die Bedürftigkeit. Diese ist bei Bezug von Arbeitslosengeld II gegeben. Der Zuschussbetrag ist dabei je Schülerin und Schüler z. Zt. auf maximal 35 EUR begrenzt. Barauszahlungen sind nicht möglich.
  2. Die Grundschulen informieren die Eltern hilfebedürftiger Schulanfängerinnen und Schulanfänger möglichst schon bei der Schulanmeldung über die Fördermöglichkeiten durch den Schülerhilfsfonds.
  3. Die Schulen beschaffen die entsprechenden Lernmittel für die Berechtigten möglichst als Sammelbestellung. Die beschafften Lernmittel werden den Schülerinnen und Schülern übereignet. Die Schulen informieren die betroffenen Eltern darüber, dass sie diese Lernmittel nicht selbst beschaffen müssen.
  4. Die Schulen geben die Rechnungen mit dem Betreff „Schülerhilfsfonds“ zur Bezahlung an den „Verein für Schülerhilfen, c/o Landkreis Diepholz, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz“.