Grundausstattung bei Eintritt in die 5. Klasse


Grundausstattung bei Eintritt in die 5. KlasseBei Eintritt in die 5. Klasse bekommen die Schülerinnen und Schüler bestimmte Lernmittel, die sie bis zum Ende ihrer Schulzeit begleiten werden und nur einmalig anzuschaffen sind. Für eine Förderung durch den Verein gelten folgende Grundsätze:

Voraussetzung für eine Förderung ist immer die Bedürftigkeit. Dies ist bei Bezug von Arbeitslosengeld II gegeben. Der je Schüler aufzuwendende Betrag ist z. Zt. auf maximal 65,00 EUR begrenzt. Diese Wertgrenze ist in jedem Falle einzuhalten! Für vorstehend genannten Betrag können  die Schulen nach ihrer eigenen Auswahl je Schüler beschaffen (beispielhafte Aufzählung):

  • einen Weltatlas,
  • ein Rechtsschreibwörterbuch (z. B. Schülerduden oder Duden),
  • ein Wörterbuch Englisch/Deutsch – Deutsch/Englisch (z. B. Langenscheidt)
  • einen Taschenrechner und/oder einen Zirkelkasten.

Die Schulen beschaffen die genannten Lernmittel für die Berechtigten möglichst als Sammelbestellung. Die beschafften Lernmittel werden den Schülern übereignet. Die Schulen informieren die betroffenen Eltern darüber, dass sie die betreffenden Lernmittel nicht selbst beschaffen müssen.

Die Schulen geben die Rechnungen zur Bezahlung an den „Verein für Schülerhilfen, c/o Landkreis Diepholz, Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz“ mit dem Betreff „Schülerhilfsfonds.